Allgemeine Geschäftsbedingungen von LMNTAR UG (haftungsbeschränkt), Am Waidbach 8 79618 Rheinfelden (Baden) (im Folgenden „Anbieter“) für die Nutzung der Anwendung smao
1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.
1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.[A1]
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software (nachfolgend „smao“) zur Verfügung, mit der dieser einen digitalen Telefonservice bzw. Telefon-Assistenten einrichten und betreiben kann. So kann Smao mittels Einsatzes einer KI insbesondere externe, an den Kunden gerichtete Anfragen automatisiert bearbeiten und beantworten, aufbereiten, weiterleiten sowie ggf. Folgeszenarien der Anfrage anbieten. Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang von Smao nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite.
2.2 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Zum diesem Zweck richtet der Anbieter Smao auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Kunden erhalten vom Anbieter die Zugangsdaten zu Smao und können diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über ein Dashboard selbst konfigurieren.
2.3 Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn Smao die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung von Smao nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
2.4 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik. Er entwickelt Smao laufend weiter und wird Smao durch laufende Updates und Upgrades verbessern.[A2] [A3]
2.5 Die Verfügbarkeit von Smao beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).
3. Nutzungsrechte an der Software
3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, Smao während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf Smao nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von Smao laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Smao ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von Smao laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden von Smao in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern von Smao auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.[A4] [A5]
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Smao oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung von Smao ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
4. Einräumung von Speicherplatz und Backups
4.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. [A6] [A7] [A8]
4.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.[A9] [A10] [A11]
4.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
5. Kostenloser Testzugang
5.1 Kunden, die noch nie registriert waren (Neukunden) kann der Anbieter nach Registrierung einen kostenfreien Testzugang für einen von ihm definierten Zeitraum einräumen (z.B. 7 Tage).
5.2 Die Registrierung erfolgt, indem der Kunde den Testzeitraum auswählt, die Pflichtangaben eingibt, und nach dem Durchlaufen aller weiteren verpflichtenden Schritte die Registrierung mit einem Klick auf den Anmelde-Button abschließt[A12] .
5.3 Der kostenfreie Testzugang ermöglicht es dem Kunden, Smao und seine Funktionen für den festgelegten Zeitraum kostenfrei zu nutzen.
5.4 Der Anbieter behält sich vor, die Leistungen von Smao im Testzeitraum jederzeit in ihrer Ausgestaltung und ihrem Umfang zu ändern, z.B. einzuschränken oder einzustellen.
5.5 Beide Parteien können den Testzugang während des Testzeitraums ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
5.6 Die Leistungsbeziehung für den Testzugang geht nach Ablauf automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Weitere Regelungen zur Laufzeit können Ziffer 14. entnommen werden.
6. Support
6.1 Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Anbieters vorgesehenen Kommunikationswege oder über das ggf. zur Verfügung stehende Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.
7. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
7.1 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Dabei werden Datenschutzmaßnahmen implementiert durch die eine sichere Datenverarbeitung und -speicherung gewährleistet ist. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Anbieter in Textform eigenständig mitzuteilen.
7.2 Der Anbieter sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Anbieter dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
7.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
7.4 Der Anbieter nimmt regelmäßige Prüfungen und Aktualisierungen des KI-Systems vor.
8. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
8.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
8.2 Die Überwachung der Grundfunktionen von Smao erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung von Smao ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese AGB und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, Zahlungsforderungen des Anbieters fristgerecht nachzukommen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von ihm selbst benutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten und die von ihm hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Daten haben. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, ist er für hieraus entstehende Schäden selbst verantwortlich. Sofern der Anbieter vor oder während der Vertragsbeziehung weitere Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt, wird der Kunde diese umsetzen, sofern diese nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.
9.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, Smao nur zum vorgesehenen Zweck zu verwenden und bei der Nutzung von Smao sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt
- sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten für Smao zu registrieren;
- falsche oder irreführende Behauptungen innerhalb von Smao zu verbreiten;
- bei der Nutzung von Smao gegen diese AGB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;
- Daten über Smao automatisiert abzugreifen (z.B. mit Crawlern)
- pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische verfassungsfeindliche oder sonstige gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb von Smao zu verbreiten.
9.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung von Smao erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb von Smao, welchen der Anbieter zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für diejenigen Daten, die auch im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. Unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass sich der Kunde ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurechnen lassen muss. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung und Freistellung“ bleiben vom vorliegenden Absatz unberührt.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
9.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
10. Vergütung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung von Smao und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
10.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
11. Sperrung und unzulässige Inhalte
11.1 Der Anbieter ist zur Sperrung von Smao berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einer ganzen Zahlungsrate in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in Ihrer Summe einer ganzen Zahlungsrate entsprechen. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
11.2 In Smao dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Anbieter Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen von Smao unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
· Der Anbieter wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Anbieter diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Anbieter wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
· Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Anbieter eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, diese zu melden).
· Der Anbieter wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Anbieter bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
· Der Anbieter wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
· Der Anbieter wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Anbieter wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
12. Mängelgewährleistung
Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft von Smao nach den Bestimmungen dieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.
13. Haftung und Freistellung
13.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
14. Laufzeit, Kündigung
14.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag nach Ablauf der Testphase gemäß Ziffer 5. dieser AGB eine Mindestlaufzeit von einem Monat oder von 12 Monaten[A13] [A14] [A15] . Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung von Smao vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
14.2 Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z.B. aufgrund von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.
15. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben und anschließend von seinen Systemen löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
16. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
16.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
16.2 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren[A16] [A17] .
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
17.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.
17.4 Die Allgemeinen Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVB) werden Bestandteil dieses Vertrags.
Stand: Oktober 2024