Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von smao GmbH,
Glogauer Str. 5, 10999 Berlin
(im Folgenden „Anbieter“)
für die Nutzung der Anwendung smao
1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.
1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern/Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen. [A1]
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software (nachfolgend „smao“) zur Verfügung, mit der dieser einen digitalen Telefonservice bzw. Telefon-Assistenten einrichten und betreiben kann. So kann smao mittels Einsatzes einer KI insbesondere externe, an den Kunden gerichtete Anfragen automatisiert bearbeiten und beantworten, aufbereiten, weiterleiten sowie ggf. Folgeszenarien der Anfrage anbieten. Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang von smao nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite.
2.2 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Zum diesem Zweck richtet der Anbieter smao auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Kunden erhalten vom Anbieter die Zugangsdaten zu smao und können diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über ein Dashboard selbst konfigurieren.
2.3 Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn smao die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung von smao nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
2.4 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik. Er entwickelt smao laufend weiter und wird smao durch laufende Updates und Upgrades verbessern. [A2] [A3]
2.5 Die Verfügbarkeit von smao beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).
3. Nutzungsrechte an der Software
3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, smao während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf smao nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von smao laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung von smao ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von smao laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden von smao in den Arbeitsspeicher auf dem Server/Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern von smao auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. [A4] [A5]
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, smao oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung von smao ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
4. Einräumung von Speicherplatz und Backups
4.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. [A6] [A7] [A8]
4.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. [A9] [A10] [A11]
4.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
5. Kostenloser Testzugang
5.1 Kunden, die noch nie registriert waren (Neukunden), kann der Anbieter nach Registrierung einen kostenfreien Testzugang für einen von ihm definierten Zeitraum einräumen (z. B. 7 Tage).
5.2 Die Registrierung erfolgt, indem der Kunde den Testzeitraum auswählt, die Pflichtangaben eingibt und nach dem Durchlaufen aller weiteren verpflichtenden Schritte die Registrierung mit einem Klick auf den Anmelde-Button abschließt. [A12]
5.3 Der kostenfreie Testzugang ermöglicht es dem Kunden, smao und seine Funktionen für den festgelegten Zeitraum kostenfrei zu nutzen.
5.4 Der Anbieter behält sich vor, die Leistungen von smao im Testzeitraum jederzeit in ihrer Ausgestaltung und ihrem Umfang zu ändern, z. B. einzuschränken oder einzustellen.
5.5 Beide Parteien können den Testzugang während des Testzeitraums ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
5.6 Die Leistungsbeziehung für den Testzugang geht nach Ablauf automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Weitere Regelungen zur Laufzeit können Ziffer 14 entnommen werden.
6. Support
6.1 Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr, gewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Anbieters vorgesehenen Kommunikationswege oder über ein ggf. zur Verfügung stehendes Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.
7. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
7.1 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Dabei werden Datenschutzmaßnahmen implementiert, durch die eine sichere Datenverarbeitung und -speicherung gewährleistet wird. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Anbieter in Textform mitzuteilen.
7.2 Der Anbieter sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte Dritter verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Anbieter dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtsschutz erreicht wird).
7.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
7.4 Der Anbieter nimmt regelmäßige Prüfungen und Aktualisierungen des KI-Systems vor.
8. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
8.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
8.2 Die Überwachung der Grundfunktionen von smao erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr, gewährleistet. Bei schweren Fehlern – wenn die Nutzung von smao nicht mehr möglich bzw. ernsthaft eingeschränkt ist – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden umgehend über die Wartungsarbeiten informieren und diese so schnell wie technisch möglich durchführen. Sollte die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein, wird der Anbieter den Kunden innerhalb von 24 Stunden per E-Mail unter Angabe von Gründen und eines voraussichtlichen Zeitraums für die Fehlerbeseitigung informieren.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese AGB sowie geltendes Recht zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass Zahlungsforderungen des Anbieters fristgerecht beglichen werden. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sein Account ausschließlich von ihm genutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten sowie die hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff darauf erhalten. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, haftet er für daraus entstehende Schäden. Sofern der Anbieter vor oder während der Vertragsbeziehung weitere Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt, wird der Kunde diese umsetzen, sofern diese nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.
9.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, smao ausschließlich zum vorgesehenen Zweck zu verwenden und sämtliche vertraglichen sowie gesetzlichen Vorschriften bei der Nutzung von smao einzuhalten. Jede über den vertraglich vorgesehenen Nutzungszweck hinausgehende Verwendung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: – sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten für smao zu registrieren; – falsche oder irreführende Behauptungen innerhalb von smao zu verbreiten; – bei der Nutzung von smao gegen diese AGB oder geltendes Recht (z. B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen; – Daten über smao automatisiert abzurufen (z. B. mittels Crawlern); – pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische, verfassungsfeindliche, jugendgefährdende oder anderweitig gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb von smao zu verbreiten.
9.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich für die Eingabe, Pflege und Sicherung der zur Nutzung von smao erforderlichen Daten und Informationen. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb von smao, den der Anbieter zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für die Daten, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. Eine unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass dem Kunden ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB zugerechnet wird. Die Regelungen unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und entsprechende, dem Stand der Technik angemessene Virenschutzprogramme einzusetzen.
9.5 Die vom Kunden auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Bedarf dem Kunden über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
10. Vergütung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung von smao und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
10.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
11. Sperrung und unzulässige Inhalte
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, smao zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens einer vollen Zahlungsrate in Verzug gerät. Gleiches gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, deren Summe einer vollen Zahlungsrate entspricht. Eine Sperrung ändert nichts an der Vertragslaufzeit und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
11.2 In smao dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die Rechte Dritter (z. B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht bzw. die guten Sitten verletzen oder Schadcode/Schadsoftware enthalten. Erkennt der Anbieter, dass auf dem bereitgestellten Speicherplatz unzulässige Inhalte vorhanden sind, wird er wie folgt vorgehen:
• Der Anbieter prüft die betreffenden Inhalte kursorisch. Falls unklar ist, ob ein unzulässiger Inhalt vorliegt, kann der Anbieter diesen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungssituation angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung ergreifen. Der Kunde wird zur Stellungnahme aufgefordert und erhält hierfür eine angemessene Frist.
• Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder, falls keine Stellungnahme erfolgt, nach Ablauf der Frist, trifft der Anbieter eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem Verwarnung, dauerhafte Sperrung oder Löschung des betroffenen Inhalts, vorübergehende Sperrung des Kunden (ggf. teilweise), ordentliche oder außerordentliche Vertragskündigung sowie – sofern eine Straftat vorliegt – Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt.
• Die Maßnahmen werden erst nach gründlicher, objektiver Abwägung unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes, der Anzahl der Verstöße, potenzieller Auswirkungen auf die bereitgestellten Dienste, das Gesamtverhalten, das Verschulden, die Motive des Verstoßes und die Stellungnahme des Kunden getroffen.
• Der Anbieter informiert den Kunden über die getroffene Maßnahme, soweit keine rechtlichen Gründe dem entgegenstehen.
• Der Anbieter prüft die Inhalte nicht proaktiv und führt – sofern nicht anders angegeben – auch keine automatisierten Prüfungen durch. Er wird jedoch aktiv, sobald er selbst von unzulässigen Inhalten erfährt oder von Dritten darauf hingewiesen wird. Der Kunde kann sich bei Kenntnis derartiger Inhalte jederzeit an den Anbieter wenden (Kontaktdaten siehe Impressum).
12. Mängelgewährleistung
Der Anbieter garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft von smao nach den Bestimmungen dieses Vertrages und den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.
13. Haftung und Freistellung
13.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – oder aufgrund zwingender Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß dieser Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.2 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.3 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe – frei, die aufgrund rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
14. Laufzeit, Kündigung
14.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag nach Ablauf der Testphase gemäß Ziffer 5 eine Mindestlaufzeit von einem Monat oder von 12 Monaten [A13] [A14] [A15]. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder wesentliche vertragliche Bestimmungen bei der Nutzung von smao vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
14.2 Fällige und bereits bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z. B. infolge von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. bleiben geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche (z. B. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung) bleiben unberührt.
15. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, aushändigen und anschließend von seinen Systemen löschen – sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Nutzung der Daten geeignete Software zu erhalten.
16. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
16.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder an Dritte weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten – es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich. Dies gilt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern des Anbieters oder Kunden. Im Zweifelsfall holt der Anbieter vor einer Weitergabe die Zustimmung des Kunden ein.
16.2 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Nachunternehmern, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages tätig sind, eine inhaltlich gleichlautende Geheimhaltungsregelung zu vereinbaren. [A16] [A17]
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
17.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail benachrichtigt. Reagiert der Bestandskunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Zustimmung als erteilt. Widerspricht der Kunde, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung enthält Hinweise auf die geplante Änderung, die Frist sowie die Folgen eines Widerspruchs bzw. dessen Ausbleibens.
17.4 Die Allgemeinen Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVB) werden Bestandteil dieses Vertrags.
Stand: Januar 2025